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Förderbeiträge Gebäudehüllensanierung

Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Erstellung der Fördergesuche.

Förderprogramm Energie 2023 Kanton Thurgau

Finanzierung des Förderprogramms
Die Finanzierung des Förderprogramms erfolgt über Einnahmen aus der CO2-Abgabe, welche der Bund den Kanton in Form von Globalbeiträgen ausbezahlt, sowie aus kantonalen Fördermitteln. Damit der Kanton die Bundesmittel geltend machen kann, muss er sich an den Bedingungen des Bundes ausrichten.

Fördergesuche sind zwingend vor Bau- bzw. Installationsbeginn einzureichen.

Fördersätze:

  • Dach                                                                                                                                                                       CHF 40.- pro m2 Dämmmaterial
  • Wand und Boden gegen aussen (Aussenklima)                                                                                                    CHF 40.- pro m2 Dämmmaterial
  • Wand und Boden im Erdreich                                                                                                                                CHF 40.- pro m2 Dämmmaterial
  • Zusatzbeitrag Gebäudehülleneffizienz nach GEAK-Effizienklassen (mind. 2 Klassen, mind. Effiziensklasse C)  CHF 30.- pro m2 EBF
  • Zusatzbeitrag opake Bauteile mit Solarstromanlage (Dach, Fassade)                                                                   CHF 20.- pro m2 Dämmmaterial

Der Förderbeitrag (inkl. Bonus) beträgt maximal 40 Prozent der Gesamtinvestionen der geförderten Massnahmen. Der minimale Betrag pro Projekt muss mindestens CHF 1'000.- erreichen. Massgebend ist die gedämmte Fläche. Bei den Fassadenflächen sind die Fensterflächen abzuziehen. 

Zusatzbeitrag bei Verbesserung nach GEAK-Effiziensklassen ab 1'000 m2 EBF: Bei allen darüber liegenden Quadratmetern wird der Beitrag um 50 Prozent reduziert. 

Zusatzbeitrag opake Bauteile mit Solarstromanlage: Der maximale Beitrag beträgt CHF 50'000.-.

Förderbedingungen:

  • Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden. Ein anschliessender Baubeginn vor Erhalt der Förderzusage erfolgt auf eigenes Risiko.
  • Förderbereicht sind energetische Verbesserungen an der Gebäudehülle von Gebäuden mit Baubewilligungsjahr vor dem Jahr 2000.
  • Förderberechtigt sind bereits im Ausgangszustand rechtmässig beheizte Gebäudeteile. Flächen gegen aussen von unbeheizten Räumen, die direkt unter direkt über im  Ausgangszustand beheitzen Geschosse liegen, sind ebenfalls förderberechtigt. Neue Aufbauten, Anbauten und Aufstockungen sind nicht beitragsberechtigt.
  • Für die geförderten Gebäudeteile gelten folgende Mindestanforderunge an die Wärmedurchgangsskoeffizienten (U-Werten) nach der Sanierung:
    - Wand, Dach, Boden gegen Aussenklima: 0.20 W/m2K oder Nachweis Minergie-Modul;
    - Wand und Boden im Erdreich: 0.20 W/m2K (mehr als 2 Meter im Erdreich (b-Faktoren) können nicht angerechnet werden.
  • Für folgende Bauten und Bauteile können gegen Nachweis, dass die geforderten U-Werte nicht realisierbar sind, Erleichterung bei den U-Werten gewährt werden:
    - Für geschützte Bauten, die Bestandteil der Inventare des Bundes, der Kantoneder der Gemeinden sind und in diesem Inventaren als von "nationaler" oder "regionaler" Bedeutung eingetragen sind.
    - Für Bauteile, die von einer Behörde als "geschützt" definert werden.
  • Die U-Wert-Verbesserung der geförderten Bauteile muss mindestens 0,07 W/m2K betragen.
  • Ab einem Förderbeitrag von CHF 10'000.- muss dem Fördergesuch ein Gebäudeenergieausweis der Kantone mit Beratungsbericht (GEAK Plus) beigelegt werden. Ein GEAK kann für folgende Nutzungsarten erstellt werden: Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Hotel, Büro/Verwaltung, Schule, Verkauf sowie Restaurant. Für alle übrigen Nutzungen muss eine Gebäudeanalyse mit Vorgehensempfehlung gemäss Pflichtenheft BFE beigelegt werden. Akzeptiert werden auch Energieanalysen, z.B. im Rahmen von Zielvereinbarungen für Grossverbraucher. Gemäss dem Muster-Pflichtheft GEAK Plus für Kantone muss neben der Abbildung des Ist-Zustands eine Gesamtsanierungsvariante (z.B. Minergie-Modernisierung) erstellt werden.
  • Ein weiteres Fördergesuch für eine Gebäudehüllensanierung kann erst nach Auszahlung oder Rückzug des aktuellen Gesuchts eingereicht werden.
  • Eine Kumulierung mit einem finanziellen Beitrag an eine Gebäudemodernisierung nach GEAK-Effizienzklassen oder an eine Gebäudemodernisierung nach Minergie ist nicht möglich.

Für den Zusatzbeitrag Gebäudehülleneffizienz nach GEAK-Effizienzklassen gilt:

  • Variante 1: Gas Gebäude muss bei der Bewertung "Effizienz" Gebäudehülle" mindestens die Effiziensklasse C gemäss GEAK (Gebäudeenergienachweis der Kantone) erreichen.
  • Variante 2: Der Heizwärmebedarf des Gebäudes muss unterhalt von 150 % des Grenzwerts für Neubauten gemäss MuKEn 2014 liegen.

Für den Zusatzbeitrag opake Bauteile mit Solarstromanlage gilt:

  • Es muss im Rahmen diees Gesuchs eine Solarstromanlage mit einer Leistung von mindestens 30 Watt pro Quadratmeter Energiebezugsfläche (EBF) installiert werden. Die Solarstromanlage muss auf einer Fläche, die mit diesem Gesuch gefördert wird, installiert werden.
  • Der Zusatzbeitrag Solarstromanlage wird nur einmal ausgerichtet und ist nicht mit dem Zusatzbeitrag Solarstromanlage bei Wärmepumpenanlagen kumuliertbar.

Informationen über das Förderprogramm Thurgau: Mehr lesen