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Ausbildung für das Anschlagen von Lasten an Kranen

Beim Anschlagen von Lasten ereignen sich immer wieder schwere Unfälle. Deshalb dürfen nur ausgebildete Personen Lasten an Kranen anschlagen. Diese Ausbildung konnten wir betriebsintern mit unseren Mitarbeitern durchführen, sodass diese jetzt berechtigt sind, diese Arbeiten auszuführen.

Der sichere Transport von Lasten mit Kranen setzt voraus, dass die Person, die die Lasten anschlägt, ihre Aufgabe zuverlässig und sicher ausführt. Während des Kranbetriebs werden in der Regel unterschiedliche Lasten gehoben. Jede muss auf die für sie geeignete Weise angeschlagen werden. Falsch oder mangelhaft angeschlagene Lasten gefährden Menschen und Materialien. Das Anschlagen von Lasten an Kranen, die der Kranverordnung unterstehen, gilt deshalb als Arbeit mit besonderen Gefahren gemäss Art. 8 der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV).
Durch die Fachkompetenz von Jürg Albrecht, konnte diese Ausbildung bei uns im Magazin durchgeführt werden. Die Lernerfolgskontrolle wurde bei allen Mitarbeitern sorgfältig durchgeführt, sodass unsere Mitarbeiter die Gefahrenquelle auch klar einordnen können.
Weitere Informationen unter: SUVA - Ausbildung für das Anschlagen von Lasten an Kranen